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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.1992 - 9 U 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3756
OLG Hamm, 26.05.1992 - 9 U 9/92 (https://dejure.org/1992,3756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1992 - 9 U 9/92 (https://dejure.org/1992,3756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 9 U 9/92 (https://dejure.org/1992,3756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 1; StVO § 4
    Außerordentliche Bremswegverkürzung als Grund für Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherheitsabstand auf der Autobahn; Verkürzung des Bremsweges des vorausfahrenden Fahrzeuges; Bremsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 1 § 4
    Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2124 (Ls.)
  • NZV 1993, 68
  • VersR 1993, 1030
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2014 - 5 U 28/14

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf dem

    Insoweit trägt der Vorausfahrende entgegen der Auffassung des Landgerichts bei Auffahren des Hintermanns in der Regel weitaus überwiegend den Schaden (OLG Düsseldorf MDR 1974, 42; OLG Hamburg NZV 1993, 68).

    Der Sicherheitsabstand ist daher in der Regel nicht darauf einzurichten, dass der normale Bremsweg des vorausfahrenden Fahrzeugs außergewöhnlich verkürzt wird (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 26.05.1992 - 9 U 9/92).

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Dabei kann sich auch eine überwiegende Haftung des Bremsenden ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1974, 42 f; OLG Hamm, NZV 1993, 68; OLG Koblenz, VRS 68, 251 (252); Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 17).
  • LG Fulda, 15.02.2002 - 1 S 159/01

    Voraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall;

    Ein solcher Erfahrungssatz für einen Verkehrsverstoß besteht nach herrschender Rechtsprechung, der sich die Kammer in vollem Umfange anschließt (vgl. insoweit Urteil der Kammer, a.a.O. m.w.N.), wenn der nachfolgende Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug auf den Vorausfahrenden auffährt (Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 4 StVO Rn. 17 m.w.N. d. R.; OLG Hamm, VersR 1993, S. 1030 (1031) [OLG Hamm 26.05.1992 - 9 U 9/92] ; OLG Düsseldorf, VersR 1976, S. 545; OLG Hamm, VersR 1992, S. 624 [OLG Hamm 24.04.1990 - 27 U 18/90] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.1993 - 9 U 227/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8864
OLG Hamm, 07.05.1993 - 9 U 227/92 (https://dejure.org/1993,8864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.1993 - 9 U 227/92 (https://dejure.org/1993,8864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 9 U 227/92 (https://dejure.org/1993,8864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fußgängerwege; Unebenheiten ; Verkehrssicherungspflichten; Kriterium der Ablenkung der Fußgänger durch Ladengeschäfte; Kriterium der Belebtheit eines Fußweges

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9a

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1030
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Niveauunterschiede mit einer Höhendifferenz von mehr als 2 cm können demgegenüber im Einzelfall als gefährlich und nicht mehr hinnehmbar einzustufen sein, weil Fußgänger hier abgelenkt werden können und nicht auf jeden Schritt achten (OLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1993 - 9 U 227/92; bei einer Kante von 6 cm: OLG Celle, Urteil vom 25. November 1987 - 9 U 274/86).
  • LG Bonn, 04.04.2012 - 1 O 424/11

    Amtshaftung wegen des Sturzes eines Fußgängers in der Fußgängerzone infolge der

    Bereits Niveauunterschiede von mehr als 2 cm können dabei unter besonderen Umständen eine Haftung begründen (vgl. BGH aaO. sowie auch OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1993, 9 U 227/92) .
  • LG Bielefeld, 26.10.2016 - 6 O 385/15

    Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht durch Stufenanlage in

    Fußgängerzonen wie auch Marktplätze lösen gesteigerte Anforderungen im Hinblick auf die Beschaffenheit des begehbaren Untergrunds aus (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2006 - 9 U 143/06, NJW-RR 2006, 110 0, 1101; Urteil vom 07.05.1993 -9 U 227/92, juris).
  • LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10

    Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer

    Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung).
  • LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04

    Amtshaftung einer Stadt als Trägerin der Straßenverkehrssicherungspflicht und

    Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung).
  • LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 62/17

    Amtspflicht, Verkehrssicherung, Gehwegplatten, Höhendifferenz

    In Gehwegbereichen, wo nicht erwartet werden kann, dass die Aufmerksamkeit völlig auf den vor dem Fußgänger liegenden Bereich konzentriert wird, also insbesondere in belebten Fußgängerzonen, können bereits Niveauunterschiede von mehr als 2 cm eine Haftung begründen (OLG Hamm, Urteil v. 07.05.1993, 9 U 227/92).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.06.1992 - 27 U 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14910
OLG Hamm, 11.06.1992 - 27 U 50/92 (https://dejure.org/1992,14910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.1992 - 27 U 50/92 (https://dejure.org/1992,14910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 27 U 50/92 (https://dejure.org/1992,14910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1030
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